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Mietrecht

Ärger mit dem Mieter oder dem Vermieter, das kann jeden treffen. Ob es um Schimmelbildung, Lärmbelästigung, falsche Nebenkostenabrechnungen oder offene Mieten geht: Die Fronten sind meist so verhärtet, dass eine dritte Person die eigenen Interessen nicht nur besser vertreten kann als man selbst, sondern diese auch den Dschungel um die Normen des Mietrechts lichten kann.


- Wohnraumietrecht / Gewerberaummietrecht
- Verhandlung von Mietverträgen
- Vertretung bei Mietminderungen
- Durchsetzung von Mietzahlungsansprüchen
- Beendung des Mietverhältnisses durch Kündigung
- Durchführung von Räumungsprozessen
- Vertretung bei Streit um Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung