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Strafrecht

Ob Sie sich gegen eine Strafanzeige zur Wehr setzen oder selbst Opfer einer Straftat geworden sind und nun Ihre Rechte vertreten möchten: die Zuhilfenahme eines Strafverteidigers oder Opferanwalt kann stets sinnvoll sein. Insbesondere als Verletzter von Körperverletzungsdelikten können in einem Strafverfahren bereits Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht und ein separates Zivilverfahren vermieden werden.


- Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Strafbefehlsverfahren
- Erstattung von Strafanzeigen
- Nebenklagevertretung